Das Wichtigste in Kürze

Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate), ggf. Verkürzung

Schulische Voraussetzungen:
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber/innen mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A).

Ausbildungsinhalte:
– Haarschneidetechniken
– Gesundheitsschutzmaßnahmen
– Wickeln, Wellen und andere Techniken
– Legen von Dauerwellen
– Maniküre und andere kosmetische Dienstleistungen
– Beratung von Kunden in Bezug auf Haarschnitt und Frisurengestaltung
– Haarersatz für die Frisurengestaltung.

Bewerber sollten …

  • freundlich und kontaktfreudig sein
  • handwerkliches Geschick haben
  • modebewusstes und gepflegtes Auftreten haben.

Ausführliche Ausbildungsinformationen

Wenn Sie genauer wissen wollen, wie die Ausbildung zum/zur Friseur/in abläuft, finden Sie bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, hierzu jede Menge Informationen. Mehr Info geht nicht.

Typische Tätigkeiten

Was machen Friseure eigentlich den ganzen Tag? Wie sieht ihr Arbeitsalltag aus, mit welchen Materialien arbeiten sie?
Die Antwort darauf gibt’s hier: Bei berufenet, den Berufsinfoseiten der Bundesagentur für Arbeit, erhalten Sie den ultimativen Überblick über den typischen Aufgabenbereich des Friseurs.

Perspektiven

In Zukunft wie schon seit Jahrtausenden wird Mode, Schönheit und Gepflegt sein immer gefragt sein. Hinzu kommt, dass der Friseur weder durch Maschinen noch durch Computer zu ersetzen ist – eine Tatsache, die dem Friseurhandwerk eine sichere Perspektive bietet.

Aufstiegschancen

Nach der Ausbildung bestehen u. a. folgende Möglichkeiten der Weiterbildung:

  • Friseurmeister/in
  • Friseurkosmetiker/in
  • Maskenbildner/in
  • Betriebswirt/in – Handwerk.

Als Meister/in können Sie einen eigenen Betrieb gründen oder Führungsaufgaben im Betrieb übernehmen.
Folgende Studiengänge bieten sich bei der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung u. a. an:

  • Design
  • Mode-, Kostüm-Design
  • Visuelle Kommunikation, Kommunikationsdesign.

Die Überbetriebliche Ausbildung

Die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule wird ergänzt durch 3 Wochen überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, die während der Ausbildung verbindlich durchgeführt werden müssen.

Die überbetriebliche Ausbildung für Auszubildende im Bereich der Friseur- und Kosmetik-Innung Köln wird für die Unter- und Mittelstufe durchgeführt in der:

Friseur- und Kosmetik-Innung Köln
Richard-Wagner-Str. 32-34
50674 Köln
Tel.: 02 21-27 25 17 80
Fax: 02 21-25 11 16
E-Mail: info@kopfarbeit-koeln.de
Homepage: http://www.kopfarbeit-koeln.de

Die überbetriebliche Ausbildung für Auszubildende im Bereich der Friseur- und Kosmetik-Innung Köln wird für die Oberstufe durchgeführt bei der Handwerkskammer zu Köln:

Handwerkskammer zu Köln
Bildungszentrum Butzweilerhof

Hugo-Eckener-Straße 16
50829 Köln
Tel.: 02 21-20 22 666
Fax: 02 21-20 22 510
E-Mail: leide@hwk-koeln.de
Homepage: https://www.hwk-koeln.de/artikel/ueberbetriebliche-ausbildung-32,0,324.html

​In den Kursen der überbetrieblichen Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:

Lehrgänge

Mit freiwilligen Lehrlings-Lehrgängen bietet die Friseur- und Kosmetik-Innung Köln weitere Möglichkeiten, die praktische Ausbildung im Betrieb bedarfsgerecht zu ergänzen.

Das spricht für uns:

  • Hilfestellung bei ihrer Ausbildung
  • Lernen von erfahrenen Prüfern
  • sehr kompetente, engagierte und motivierte Ausbilder
  • optimal Vorbereiten auf die Prüfung
  • moderne Räumlichkeiten
  • sehr zentrale Lage mit guter Infrastruktur

Die Lehrlings-Lehrgänge werden für die Mittel- und Oberstufe durchgeführt in der:

Friseur- und Kosmetik-Innung Köln
Richard-Wagner-Str. 32-34
50674 Köln
E-Mail: info@kopfarbeit-koeln.de

Nähere Informationen zu den aufgeführten Lehrgängen erhalten Sie telefonisch bei:
Herr Bernd Arzdorf
Telefon: 02 21-27 25 178-46

Zu allen Lehrgängen sind generell Modelle mitzubringen. Genauere Hinweise stehen in der Beschreibung zu den einzelnen Lehrgängen. Informationen zur Terminierung der Lehrgänge, zu den Kosten sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

Basislehrgänge (Jahresanfang) für Schneide-Anfänger

 

Herrenfach – Basis 1

Klassischer Herrenhaarschnitt mit Übergang, Effilier- und Messertechniken sowie Maschinenschneiden ohne Aufsatz.
21 Unterrichtsstunden an 7 Abenden
mind. 4 Herrenmodelle rollierend (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 205,00 € | Gebühr für Mitglieder 133,00 €

Damenfach – Basis 2

Lehrgangsteilnehmende erlernen an vier Abenden die vier Basisformen. Sie werden am Übungskopf erklärt und geschnitten. Am 5. Abend erfolgt ein Haarschnitt am Modell.
15 Unterrichtsstunden an 5 Abenden
1 Übungskopf, 1 Damenmodell (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 163,00 € | Gebühr für Mitglieder 106,00 €

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die gestreckte Gesellenprüfung Teil II –
1. Jahreshälfte

KEINE Schneide-Anfänger

 

Herrenfach – GP 2.1

Teilnehmende erlernen die Ausführung eines aktuell-modischen Herrenhaarschnittes und setzen Styling- und Finishing-Techniken ein.
12 Unterrichtsstunden an 4 Abenden
4 Herrenmodelle (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 142,00 € | Gebühr für Mitglieder 93,00 €

Damenfach – GP 2.2

Lehrgangsteilnehmende erlernen die Ausführung eines aktuell-modischen Damenhaarschnittes und setzen Styling- und Finishing-Techniken ein.
9 Unterrichtsstunden an 3 Abenden
3 Damenmodelle (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 121,00 € | Gebühr für Mitglieder 79,00 €

Prüfungscoaching – GP 2.3

Teilnehmende stellen anhand der vorbereiteten Prüfungsmappe Teil 2 das Konzept für die aktuell-modische Damen- und Herrenfrisur und das Wahlmodul am Prüfungs-Modell vor. Unter Anleitung der Coachs besprechen Sie sowohl die Haarschnitte als auch die Styling- und Finishing-Techniken der Damen- und Herrenfrisur. Dazu erhalten Sie Tipps, wie Sie den Anforderungen der Gesellenprüfung Teil II möglichst optimal gerecht werden.
9 Unterrichtsstunden an 3 Abenden
2 Damen- und 1 Herrenmodell (je 1 Prüfungs-Modell pro Abend)
Gebühr 121,00 € | Gebühr für Mitglieder 79,00 €

Nachhilfe GP II – GP 2.4

Teilnehmende wiederholen für die Theorieprüfung Teil II in den Bereichen Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschaft- und Sozialkunde die prüfungsrelevanten Themen.
36 Unterrichtsstunden an 12 Abenden
Auf freiwilliger Basis zzgl. 3 Unterrichtsstunden Intensivvorbereitung am Abend vor der Prüfung.
Gebühr 450,00 € | Gebühr für Mitglieder 350,00 €

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die gestreckte Gesellenprüfung Teil I –
2. Jahreshälfte

KEINE Schneide-Anfänger

 

Herrenfach- GP 1.1

Teilnehmende erlernen die Ausführung eines klassischen Herrenhaarschnittes (Facon) und die Gestaltung einer Föhnfrisur am Modell (Scheiteltechnik oder Bombage).
21 Unterrichtsstunden an 7 Abenden
mind. 4 Herrenmodelle rollierend (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 205,00 € | Gebühr für Mitglieder 133,00 €

Damenfach – GP 1.2

Lehrgangsteilnehmende erlernen an vier Abenden die vier Basisformen. Sie werden am Übungskopf erklärt und geschnitten. Am 5. Abend erfolgt ein Haarschnitt am Modell.
15 Unterrichtsstunden an 5 Abenden
1 Übungskopf, 1 Damenmodell (NICHT das Prüfungs-Modell)
Gebühr 163,00 € | Gebühr für Mitglieder 106,00 €

Damenfach – GP 1.3

Teilnehmende erlernen die Ausführung einer Basisfrisur am Prüfungs-Modell, mit zwei Einlegetechniken, nach Arbeitsplanung. Während der Trockenzeit des Prüfungs-Modell wird – ohne Einsatz von Chemikalien – am Übungskopf das Wickeln einer klassischen Dauerwelle (Basiswicklung) erlernt.                                                                            15 Unterrichtsstunden an 5 Abenden                                                                                                                                                                                                                                                  1 Übungskopf, 1 Damen-Prüfungsmodell ab dem 3. Abend                                                                                                                                                                                                         Gebühr 163,00 | Gebühr für Mitglieder 106.00 €

Prüfungscoaching – GP 1.4

Teilnehmende stellen anhand der vorbereiteten Prüfungsmappe Teil I das Konzept für die Basis-Damen- und -Herrenfrisur am Prüfungs-Modell vor. Unter Anleitung des Coaches besprechen sie sowohl die Gestaltung der Damenfrisur mit zwei Einlegetechniken als auch die Gestaltung der Herrenfrisur mit klassischer Föhntechnik (Scheiteltechnik oder Bombage). Dazu erhalten sie Tipps, wie sie den Anforderungen der Gesellenprüfung Teil I möglichst optimal gerecht werden.                                        12 Unterrichtsstunden an 4 Abenden                                                                                                                                                                                                                                  Prüfungs-Modell Damen am 1. und 2. Abend, Prüfungsmodell Herren an den beiden letzten Abenden                                                                                                                    Gebühr 142,00 € | Gebühr für Mitglieder 93,00 €

Nachhilfe GPII – GP 1.5

Teilnehmende wiederholen für die Theorieprüfung Teil II in den Bereichen Friseurtechniken, Betriebsorganisation und Kundenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde die prüfungsrelevanten Themen.                                                                                                                                                                                                                                36 Unterrichtsstunden an 12 Abenden auf freiwilliger Basis zzgl. 3 Unterrichtsstunden Intensivvrbereitung am Abend vor der Prüfung                                                        Gebühr 450,00 € | Gebühr für Mitglieder 350,00 €

DIE GESTRECKTE GESELLENPRÜFUNG IM FRISEURHANDWERK TEIL 1

EIN FACHLICHER KOMMENTAR

Der Prüfungskommission ist vor Beginn der Gesellenprüfung die ausgearbeitete Prüfungsmappe vorzulegen.

Die Prüfungsmappe ist aufgrund der Ausbildungsordnung zwingend erforderlich, weil damit die Dokumentationspflicht in der Prüfung erfüllt wird.

Die Prüfungszeit der theoretischen Prüfung ist auf 1 Stunde festgelegt.
Ausführliche Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten Sie mit dem Versand der Anmeldeunterlagen.

Die Prüfungszeit von 7 Stunden darf bei der praktischen Prüfung nichtüberschritten werden!
Ausführliche Informationen zur praktischen Prüfung finden Sie in der Prüfungsmappe zum Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung.

KENNTNISPRÜFUNG TEIL 1 (Theorie)

Montags gemäß der landeseinheitlichen Vorgaben zur Gestreckten Gesellenprüfung Teil 1

Ausführliche Informationen zum jeweiligen Termin unter: https://www.friseure-nrw.de/termine,26/#kat_3

08.00 Uhr: Anwesenheit aller Prüflinge

Die Aufgaben beziehen sich auf praxisbezogene Fälle aus folgenden Gebieten:

1. in Ausbildung und Beruf orientieren
2. Kunden empfangen und betreuen
3. Haare und Kopfhaut pflegen
4. Frisuren empfehlen
5. Haare schneiden
6. Frisuren erstellen
7. Haare dauerhaft umformen.

Bei den integrierten Mathematikaufgaben darf ein Taschenrechner benutzt werden.

FERTIGKEITSPRÜFUNG TEIL 1 (Praxis)

 

Ausführen einer klassischen Friseurarbeit an der Dame mit dauerhafter Umformung und zwei Einlegetechniken

a) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haar und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen kann. Diese Aufgabe wird am Fremdmodell durchgeführt.
(ausführliche Informationen ab Seite 10 der Prüfungsmappe)

An einem von der Prüfungskommission ausgesuchten Damenmodell soll eine Haar- und Kopfhautbeurteilung durchgeführt werden. Hierfür liegt ein Beurteilungsbogen bereit.

b) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren kann.
(ausführliche Informationen ab Seite 14 der Prüfungsmappe)

Die Kopfmassage wird an Ihrem Herrenprüfungsmodell gezeigt. Die Bewertung zählt jedoch zur klassischen Friseurarbeit an der Dame. Alle gängigen Massageabläufe dürfen ausgeführt werden.

Die nächsten 4 Arbeiten müssen an einem Damenmodell durchgeführt werden:

c) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit klassischen Techniken schneiden kann.
(ausführliche Informationen ab Seite 16 der Prüfungsmappe)

Erstellen eines klassischen Basishaarschnittes nach Arbeitsplanung unter Verwendung einer Vorlage. Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mindestens 2 cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die Fülle deutlich reduzieren. Die Schnittlinien und Verbindungspunkte müssen klar erkennbar sei.
Wichtig:
Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm

d) Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten kann.
(ausführliche Informationen ab Seite 20 der Prüfungsmappe)

Das gesamte Kopfhaar des Damenmodells muss gewickelt und unter Einsatz von Dauerwellpräparaten klassisch geformt werden. Alle Dauerwelltechniken, inkl. Wickeln nach dem aktuellen Stand der Technik, im Hinblick auf dauerhafte Strukturveränderungen des Haares, sind erlaubt. Die Dauerhafte Umformung muss sichtbar und auf die nachfolgende Frisur abgestimmt werden.
Wichtig:
Keine so genannte Volumenwelle

e) Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
(ausführliche Informationen ab Seite 24 der Prüfungsmappe)

Es muss eine klassische Frisur am Modell erstellt werden. Das gesamte Kopfhaar muss eingelegt werden. Hierfür sind zwei unterschiedliche Einlegetechniken anzuwenden. Als Einlegetechniken gelten: Volumenwicklung mit Flachwellwickel, handgelegte Wasserwelle oder Papilloten (mit Clips befestigt).
Wichtig:
Die klassische Frisur muss die Komponenten „Welle, Fläche und Locken“ enthalten.
Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Frisurenvorlage

f) Das situative Fachgespräch
(ausführliche Informationen ab Seite 29 der Prüfungsmappe)

Das situative Fachgespräch findet im Anschluss der klassischen Friseurarbeit an der Dame statt. Es bezieht sich auf den Kundenauftrag und ist keine mündliche Prüfung und kein Beratungsgespräch. Es ist eine Erörterung der Arbeitsschritte und -ergebnisse unter „Fachleuten“.
Wichtig:
Sie als Prüfling analysieren Ihre Arbeitsergebnisse selbst. Dann stellen Sie der Prüfungskommission vor, was Ihrer Meinung nach gut gelungen ist und / oder was eventuell verbessert werden kann.

Prüfungsstück
Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnitts und Gestalten einer Föhnfrisur am Modell

(ausführliche Informationen ab Seite 31 der Prüfungsmappe)

Ausführen eines klassischen Herrenhaarschnitts mit Facon insbesondere Übergangsschneiden sowie Gestalten einer Frisur durch Föhnen. Die Haarlänge des gesamten Kopfhaares muss um mindestens 2 cm gekürzt werden, so dass sich die Haarmenge und die Fülle deutlich reduzieren. Im Nacken und an den Seiten ist ein klassisch geschnittener Übergang zwingend vorgeschrieben. Alle Schneidetechniken einschließlich Maschine, jedoch ohne Aufsatz, sind erlaubt. Das Oberkopfhaar beim Modell muss vollständig vorhanden sein.
Wichtig:
Als klassische Föhntechniken zählen nur Scheiteltechnik oder Bombage.
Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Frisurenvorlage

DIE GESTRECKTE GESELLENPRÜFUNG IM FRISEURHANDWERK TEIL 2

EIN FACHLICHER KOMMENTAR

Der Prüfungskommission ist vor Beginn der Gesellenprüfung die ausgearbeitete Prüfungsmappe vorzulegen.

Die Prüfungsmappe ist aufgrund der Ausbildungsordnung zwingend erforderlich, weil damit die Dokumentationspflicht in der Prüfung erfüllt wird.

Die Prüfungszeit der theoretischen Prüfung ist auf 4 Stunden festgelegt mit zwei 15minütigen Pausen.
Ausführliche Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten Sie mit dem Versand der Anmeldeunterlagen.

Die Prüfungszeit von 9 Stunden darf bei der praktischen Prüfung nicht überschritten werden!
Ausführliche Informationen zur praktischen Prüfung finden Sie in der Prüfungsmappe zum Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung.

KENNTNISPRÜFUNG TEIL 2 (Theorie)

Montags gemäß der landeseinheitlichen Vorgaben zur Gestreckten Gesellenprüfung Teil 2

Ausführliche Informationen zum jeweiligen Termin unter: https://www.friseure-nrw.de/termine,26/#kat_3

08.00 Uhr: Anwesenheit aller Prüflinge

Friseurtechniken
08.15 – 09.45 (90 Min.)

Pause
09.45 – 10.00 (15 Min.)

Betriebsorganisation und Kundenmanagement
10.00 – 11.30 (90 Min.)

Pause
11.30 – 11.45 (15 Min.)

Wirtschafts- und Sozialkunde
11.45 – 12.45 (60 Min.)

FERTIGKEITSPRÜFUNG TEIL 2 (Praxis)

 

Ausführen einer umfangreichen modischen Friseurarbeit an der Dame zu einem besonderen Anlass mit einem darauf abgestimmten Make-up


Die nächsten 5 Arbeiten müssen an einem Modell durchgeführt werden!

a) Das Beratungsgespräch
(ausführliche Informationen ab Seite 10 der Prüfungsmappe)

Das Beratungsgespräch ist eine Gesprächssimulation zwischen dem Prüfling und dem mitgebrachten Damenmodell, welches auch zu den anderen modischen Prüfungsaufgaben eingesetzt wird. Der Prüfling muss ein umfassendes Beratungsgespräch mit dem Modell führen. Dabei sind die Kundenwünsche zu ermitteln und diesen Wünschen entsprechend Vorschläge für die Behandlung zu unterbreiten.
Wichtig:
Als Hilfsmittel können z.B. ein Frisurenbuch, Farbkarten, Produkte etc., mitgebracht und eingesetzt werden!

b) Modischer Damenhaarschnitt
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit modernen Techniken schneiden kann
(ausführliche Informationen ab Seite 16 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling erstellt einen modischen Haarschnitt mit deutlicher Veränderung in Form und Fülle. Gefordert wird ein Trendhaarschnitt entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends. Alle modischen und aktuellen Haarschneidetechniken sind erlaubt.
Wichtig:
Deutliche Veränderung der Haarlängen am gesamten Kopf, mind. 2 cm

c) Die Haarfarbe
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in Farbtiefe und Farbrichtung verändern kann
(ausführliche Informationen ab Seite 20 der Prüfungsmappe)

Die Naturhaarfarbe/Ausgangsfarbe (am Ansatz) des Modells muss deutlich in der Farbtiefe (mind. 2 Stufen) sowie in der Farbrichtung verändert werden.
Dunkelbraune und Schwarze Haarfarben sind erlaubt, eventuelle Hauteinfärbungen werden jedoch mit Punktabzügen bewertet. Gefordert wird eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Längen und Spitzen nach handlungsorientierter Arbeitsplanung. Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein.
Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des gesamten Kopfhaares betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne Einschränkungen kreativ gestaltet werden.
Auch Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen und Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind physikalische Tönungen erlaubt!
Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert werden. Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht erlaubt. Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und -quantität sind zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Wichtig:
Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe (mind. 2 Töne) und Farbrichtung zu verändern!

d) Styling der modischen Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling- und Finishtechniken einsetzen kann
(ausführliche Informationen ab Seite 23 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbandes oder internationaler Modetrends. Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden.
Wichtig:
Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Frisurenvorlage!

e) Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kosmetische Behandlungen durchführen kann
(ausführliche Informationen ab Seite 26 der Prüfungsmappe)

Das Make-up muss typgerecht und auf den besonderen Anlass abgestimmt sein. Es wird ein modisches Make-up, dem aktuellen Trend entsprechend, gefordert. Das Make-up muss tragbar und ästhetisch sei. Der Gesamteindruck von Frisurengestaltung, Make-up und Kleidung soll ein harmonisch abgestimmtes Bild, passend zum gewählten Anlass, vermitteln.
Wichtig:
Ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken sind nicht erlaubt.

Prüfungsstück
Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren

Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modisches Styling
(ausführliche Informationen ab Seite 30 der Prüfungsmappe)

Für die Herrenfrisur ist ein modischer Trendhaarschnitt mit deutlicher Veränderung der Haarlänge (mindestens 2 cm) und Fülle zu erstellen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends. Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden.
Wichtig:
Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Frisurenvorlage!

Module

Pflegende Kosmetik / Visagistik
(ausführliche Informationen ab Seite 36 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling führt eine pflegende kosmetische Behandlung, einschließlich Hautbeurteilung, Reinigung, Gesichtsmassage und Auftragen einer Packung durch. Nach der pflegenden Behandlung soll eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichts ausgeführt werden.

Langhaarfrisuren
(ausführliche Informationen ab Seite 42 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling soll eine typgerechte Hochsteckfrisur erstellen. Die Frisur soll aus Steck- und Flechtelementen gestaltet werden und eine saubere Linienführung aufweisen. Die Proportionen müssen gut ausgearbeitet werden.

Nageldesign / -modellage
(ausführliche Informationen ab Seite 46 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling soll eine Nagelmodellage in der Prüfung an einer Hand ausführen. Die Nägel der anderen Hand sind bereits modelliert. Es sind alle Arbeitstechniken erlaubt. Die gewählte Technik, z.B. Acryl-, Fiberglas-, Gel-Technik, muss dokumentiert werden. Im Anschluss wird an einer Hand ein Nageldesign an mindestens 4 Fingernägeln gestaltet. Auch für diese Arbeit sind alle Techniken erlaubt.

Haarersatz
(ausführliche Informationen ab Seite 51 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling soll eine Haarverlängerung oder Haarverdichtung am Modell erarbeiten. Mindestens 20% (1/5) des Kopfhaares müssen bearbeitet werden. Alle bekannten Methoden bzw. Techniken sind erlaubt. Die Einarbeitungs- und Befestigungsmethoden müssen jedoch fachspezifisch sein.
Die eingearbeiteten Haare müssen angepasst bzw. eingeschnitten werden. Abschließend ist eine Frisur zu stylen.

Coloration
(ausführliche Informationen ab Seite 57 der Prüfungsmappe)

Der Prüfling soll eine moderne Colorations- und Strähnentechnik mit typgerechtem Styling ausführen. Die Farbtechnik muss mit mindestens zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden, die im Farbergebnis deutlich erkennbar sind. Alle Techniken, auch Freihandtechniken, sind erlaubt. Das gesamte Kopfhaar muss farblich kreativ gestaltet sein. Die Haarfarbgebung der fertigen Frisur soll das typgerechte Styling harmonisch unterstützen.

Das Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren zur gestreckten Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2

Alle Auszubildenden müssen sich postalisch (oder persönlich)
bei der Geschäftsstelle der Friseur- und Kosmetik-Innung Köln, Richard-Wagner-Straße 32-34, 50674 Köln, anmelden.

Die Anmeldeformulare mit Anmeldefrist sowie Anlagen werden im Vorfeld an die Betriebe versendet.

Der Anmeldung zur GP1 sind beizufügen:
Kopie des Ausbildungsvertrages
Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
Kopie der ÜBA- / Lehrlingslehrgangs-Bescheinigungen
– unterschriebene „Erklärung zum Ausbildungsnachweis“
– unterschriebene „Allgemeine Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Prüfung“.

Für die Anmeldung zur GP2 zusätzlich:
Kopie der Bescheinigung der Teilnahme an der gestreckten Gesellenprüfung Teil 1
– bei Wiederholungsprüfungen den unterschriebenen „Antrag auf Befreiung“.

Die Anmeldefrist endet
– für die Winterprüfung jeweils zu Ende August (genaue Terminvorgabe siehe Anmeldeformular)
– für die Sommerprüfung jeweils zu Ende Februar (genaue Terminvorgabe siehe Anmeldeformular).

Mit den Anmeldeunterlagen wird auch der Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr versendet. Der Rechnungsbetrag ist bis zur Einsendung der Unterlagen zu entrichten.

Wenn keine Anmeldung innerhalb der Frist erfolgt, kann dies zu einem Ausschluss von der Prüfung führen, d.h. Ihr Ausbildungsziel ist gefährdet.

Zu folgenden Zeiten können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden:

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Noch Fragen? Bernd Arzdorf steht Ihnen in der Innung unter 02 21-27 25-178-46 oder per E-Mail b.arzdorf@kopfarbeit-koeln.de gerne zur Verfügung.
Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Gesellenprüfung stellt auch die Handwerkskammer Köln unter folgendem Link bereit:
https://www.hwk-koeln.de/artikel/pruefungswesen-gesellen-abschluss-und-zwischenpruefungen-32,0,333.html

Friseur- und Kosmetik-Innung Köln
Richard-Wagner-Str. 32-34
50674 Köln
Tel.: 0221-27 25 178-0
Fax: 0221-25 11 16

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