Verbindliche Anmeldung zu einem Lehrgang

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Mindestteilnahmezahl pro Lehrgang: 10 Personen. Gehen mehr Anmeldungen ein, als freie Plätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Wird die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, wird der Lehrgang abgesagt. Bereits gemeldete Teilnehmende erhalten rechtzeitig Nachricht. Die Lehrgangsgebühr, sofern bereits bezahlt, wird erstattet.
Eine Bestätigung der Lehrgangsanmeldung erfolgt ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Ein Rücktritt von der Teilnahme am Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn oder während des Lehrgangs, wird die Lehrgangsgebühr in vollem Umfang fällig bzw. nicht erstattet.
Die angegebenen Standardgebühren gelten für Auszubildende von Betrieben, die nicht Mitglied der FRISEUR- UND KOSMETIK-INNUNG KÖLN sind. Für Auszubildende von Mitgliedsbetrieben gelten die ermäßigten Gebühren. Die Lehrgänge finden in der Regel nicht während der Ferienzeiten statt. Bitte beachten Sie die zur Lehrgangszeit gültigen Arbeitsschutz-Vorgaben der Landesregierung NRW!
Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung auf das nachfolgende Konto unter Bezeichnung des Lehrganges zu überweisen: Sparkasse KölnBonn | IBAN: DE40 3705 0198 0089 3829 64

Friseur- und Kosmetik-Innung Köln
Richard-Wagner-Str. 32-34
50674 Köln
Tel.: 0221-27 25 178-0

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